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   VGH Bayern, 14.12.2006 - 7 CE 06.10414, 7 CE 06.10416   

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https://dejure.org/2006,47576
VGH Bayern, 14.12.2006 - 7 CE 06.10414, 7 CE 06.10416 (https://dejure.org/2006,47576)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.12.2006 - 7 CE 06.10414, 7 CE 06.10416 (https://dejure.org/2006,47576)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 7 CE 06.10414, 7 CE 06.10416 (https://dejure.org/2006,47576)
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG München, 11.08.2008 - M 3 E 08.1911

    Prozesskostenhilfe; Zulassung zum Studium der Zahnmedizin; 4. Fachsemester; im

    Nach ständiger Rechtsprechung muss die Wissenschaftsverwaltung für kapazitätsreduzierende Stellenverlagerungen sachliche Gründe darlegen und eine Abwägung der Aufgaben der Hochschule in Forschung, Lehre und Studium einerseits und der Rechte der Studienbewerber andererseits nachweisen (BayVGH vom 14.12.2006 Az. 7 CE 06.10414, 10416, S. 5).

    Wie bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 14. Dezember 2006 ausführt, ist es sachlich nicht zu beanstanden, dass ein Klinikum darauf abstellt, dass Stellen in einem Bereich, dessen Auslastung kein wirtschaftlich vertretbares Maß mehr erreicht, nicht weiterhin vorgehalten werden müssen und deshalb in Bereiche verlagert werden, die personell unterbesetzt sind (vgl. BayVGH vom 14.12.2006 Az. 7 CE 06.10414, 10416, S. 5 f.).

  • VG München, 14.07.2008 - M 3 E 08.1379

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin; 3. Fachsemester;; im Sommersemester 2008

    Nach ständiger Rechtsprechung muss die Wissenschaftsverwaltung für kapazitätsreduzierende Stellenverlagerungen sachliche Gründe darlegen und eine Abwägung der Aufgaben der Hochschule in Forschung, Lehre und Studium einerseits und der Rechte der Studienbewerber andererseits nachweisen (BayVGH vom 14.12.2006 Az. 7 CE 06.10414, 10416, S. 5).

    Wie bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 14. Dezember 2006 ausführt, ist es sachlich nicht zu beanstanden, dass ein Klinikum darauf abstellt, dass Stellen in einem Bereich, dessen Auslastung kein wirtschaftlich vertretbares Maß mehr erreicht, nicht weiterhin vorgehalten werden müssen und deshalb in Bereiche verlagert werden, die personell unterbesetzt sind (vgl. BayVGH vom 14.12.2006 Az. 7 CE 06.10414, 10416, S. 5 f.).

  • VGH Bayern, 14.07.2008 - 7 CE 08.10015

    Zahnmedizin LMU (Wintersemester 2007/2008); kapazitätsmindernde

    Anders als in der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung vom 14. Dezember 2006 (Az. 7 CE 06.10414), bei der über die kapazitätsvermindernde Stellenverlagerung allein der Vorstand des - damals noch nicht rechtlich verselbständigten - Klinikums nach Art. 52g Abs. 2 Nr. 3 Hs. 2 BayHSchG a.F. zu entscheiden hatte (vgl. BayVGH vom 8.8. 2006 Az. 7 CE 06.10020 u.a.), gelten für solche Maßnahmen heute die zum Teil abweichenden Zuständigkeitsvorschriften des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes.
  • VGH Bayern, 15.07.2008 - 7 CE 08.10018

    Zahnmedizin LMU (Wintersemester 2007/2008); kapazitätsmindernde

    Anders als in der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung vom 14. Dezember 2006 (Az. 7 CE 06.10414), bei der über die kapazitätsvermindernde Stellenverlagerung allein der Vorstand des - damals noch nicht rechtlich verselbständigten - Klinikums nach Art. 52g Abs. 2 Nr. 3 Hs. 2 BayHSchG a.F. zu entscheiden hatte (vgl. BayVGH vom 8.8.2006 Az. 7 CE 06.10020 u.a.), gelten für solche Maßnahmen heute die zum Teil abweichenden Zuständigkeitsvorschriften des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes.
  • VGH Bayern, 15.07.2008 - 7 CE 08.10021

    Zahnmedizin LMU (Wintersemester 2007/2008); kapazitätsmindernde

    Anders als in der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung vom 14. Dezember 2006 (Az. 7 CE 06.10414), bei der über die kapazitätsvermindernde Stellenverlagerung allein der Vorstand des - damals noch nicht rechtlich verselbständigten - Klinikums nach Art. 52g Abs. 2 Nr. 3 Hs. 2 BayHSchG a.F. zu entscheiden hatte (vgl. BayVGH vom 8.8. 2006 Az. 7 CE 06.10020 u.a.), gelten für solche Maßnahmen heute die zum Teil abweichenden Zuständigkeitsvorschriften des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes.
  • VGH Bayern, 15.07.2008 - 7 CE 08.10020

    Zahnmedizin LMU (Wintersemester 2007/2008); kapazitätsmindernde

    Anders als in der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung vom 14. Dezember 2006 (Az. 7 CE 06.10414), bei der über die kapazitätsvermindernde Stellenverlagerung allein der Vorstand des - damals noch nicht rechtlich verselbständigten - Klinikums nach Art. 52g Abs. 2 Nr. 3 Hs. 2 BayHSchG a.F. zu entscheiden hatte (vgl. BayVGH vom 8.8.2006 Az. 7 CE 06.10020 u.a.), gelten für solche Maßnahmen heute die zum Teil abweichenden Zuständigkeitsvorschriften des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes.
  • VG Regensburg, 16.06.2015 - RO 1 E Z 15.10036

    Antrag auf vorläufigen Zulassung zum Studium wegen Nichtausschöpfung von

    Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat sich im Beschluss vom 14.12.2006 (Az. 7 CE 06.10414) eingehend mit der Rechtmäßigkeit der damaligen Stellenverlagerungen auseinandergesetzt und diese gebilligt.
  • VG Regensburg, 16.12.2014 - RO 1 Z 14.10057

    Kein Recht auf außerkapazitären Zugang zum Studium der Zahnmedizin

    Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat sich im Beschluss vom 14.12.2006 (Az. 7 CE 06.10414) eingehend mit der Rechtmäßigkeit der damaligen Stellenverlagerungen auseinandergesetzt und diese gebilligt.
  • VGH Bayern, 15.07.2008 - 7 CE 08.10034

    Zahnmedizin LMU (Wintersemester 2007/2008); kapazitätsmindernde

    Anders als in der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung vom 14. Dezember 2006 (Az. 7 CE 06.10414), bei der über die kapazitätsvermindernde Stellenverlagerung allein der Vorstand des - damals noch nicht rechtlich verselbständigten - Klinikums nach Art. 52g Abs. 2 Nr. 3 Hs. 2 BayHSchG a.F. zu entscheiden hatte (vgl. BayVGH vom 8.8.2006 Az. 7 CE 06.10020 u.a.), gelten für solche Maßnahmen heute die zum Teil abweichenden Zuständigkeitsvorschriften des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes.
  • VGH Bayern, 04.06.2008 - 7 CE 08.10113

    Universität Regensburg; Zahnmedizin WS 2007/2008; Hochschulpakt 2020;

    Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinen Beschlüssen vom 14. Dezember 2006 (Az. 7 CE 06.10414, 10416) und vom 15. März 2007 (Az. 7 CE 06.10466 u.a.) die (bereits im Jahr 2004) erfolgte Verlagerung von zwei Stellen (C 3 und C 1) aus der Lehreinheit Zahnmedizin in die Lehreinheit Humanmedizin gebilligt.
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